Unfallgutachten | Schadengutachten | Sachverständiger

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Unfallgutachten
Unfallgutachten | Schadengutachten
Auf  dem Parkplatz oder auf der Straße kann es jederzeit passieren, dass Ihr Auto ohne Ihr Verschulden beschädigt wird. Der Unfallverursacher muss dafür aufkommen. Oftmals kann ein Laie es überhaupt nicht abschätzen wie groß der Schaden ist, welche Auswirkungen dieser auf die Fahrtüchtigkeit des Autos hat. Auch wenn es nach einem kleinen Bagatellschaden aussieht - (der Klassiker) der (harmlose) Parkrempler richtet sehr oft tiefergehende Beschädigungen an. Damit Sie bei der Regulierung des Schades keinerlei Nachteile haben, benötigen Sie ein Unfallgutachten oder Schadengutachten. Kontaktieren Sie mich, ich komme zeitnah zu Ihnen nach Hause oder begutachte Ihr Fahrzeug in meiner Prüfhalle. Als Experte in Sachen Schadengutachten und Unfallgutachten ermittel ich neutral und unabhängig Ihren Schadensumfang.
Sie haben immer das Recht auf einen KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl!
Auch wenn Ihnen der Unfallgegner oder die Versicherung des Unfallverursachers ein verlockendes Angebot für Ihren Schadenfall macht: Sie haben das  Recht auf einen Sachverständiger Ihrer Wahl. Ich beurteile den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der gegnerischen Versicherung umfassend und neutral. Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Der Schadenverursacher oder dessen Versicherung muss die entstandenen Gutachterkosten im Rahmen der Regulierung erstatten § 249 BGB. Lassen Sie sich daher auf keinen Fall auf einen unseriösen Deal ein. Die Haftpflichtversicherung tritt im Haftpflichtfall an die Stelle des Unfallverursachers. Schadenersatzansprüche, Reparaturkosten und die Kosten für einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung.
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Welche weiteren Ansprüche können aus einem Haftpflichtschaden entstehen?
Aus dem Haftpflichtschaden können neben den allgemeinen Forderungen noch viele weitere Ansprüche entstehen:
Sachkosten zur Widerherstellung bzw. Wiederbeschaffung:
Nutzungsausfall, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Wiederbeschaffungskosten, Sachschäden und Entsorgungskosten

Personenbezogene und sonstige Ansprüche
Arbeitsausfall, Arztkosten, Schmerzensgeld, Sachverständigengebühren, Anwaltshonorar, Auslagenpauschale, Zulassungsgebühren, Finanzierungsgebühren, Ummeldegebühren und Standkosten.
Es ist ratsam und empfehlenswert, sich rechtlichen Beistand zu nehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie ausführlich. Auch die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung tragen!
Gerne empfehle ich Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht der Sie bestmöglich im Schadensfall vertritt.
1. Termin
KFZ-Gutachter Kuhs in Gelsenkirchen erreichbar über Telefon, WhatsApp, Email oder über mein Kontaktformular. Eine Terminvereinbarung geht sehr schnell und kurzfristig. Gerne komme ich auch zu Ihren Wunschort.
2. Begutachtung
Als erfahrener KFZ-Gutachter schaue ich mir den Schaden an Ihrem Fahrzeug bis ins Detail an und mache aussagekräftige Bilder. Weiterhin nehme ich alle unfallrelevanten Daten auf. Ich bespreche gemeinsam mit Ihnen den weiteren Ablauf und beantworte alle Fragen die sich Ihnen noch stellen.
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3. Erstellung KFZ-Gutachten
Ich kalkuliere die Reparaturhöhe, beschreibe den Schadensumfang, lege eine Wertminderung fest und dokumentiere den Nutzungsausfall sowie  weitere wichtige Positionen. Bis das KFZ-Gutachten in fertiggestellt ist, dauert es in der Regel 1-2 Tage (abhänig vom  Aufwand).
4. KFZ-Gutachten | Unfallgutachten Versand
In  der Regel erhalten Sie das KFZ-Gutachten per E-Mail. Gerne aber auch  per Post. Zeitgleich versende ich eine Kopie direkt an die Versicherung und an Ihren Rechtsanwalt. So kommen keine unnötigen Verzögerungen  zustande und Sie erhalten schnellstmöglich Ihr Geld, falls Sie sich den  Schaden auszahlen lassen möchten.
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5. Schadensregulierung
Die Dauer der Schadensregulierung ist leider sehr unterschiedlich. Jede Versicherung in Abhängigkeit der jeweiligen Sachbearbeiter dauert es mindestens zwei Wochen. Meist aber dauert es leider länger. Sie können überlegen, ob Sie das beschädigte Fahrzeug instandsetzen, oder sich den Schaden ausbezahlen lassen (fiktive Abrechnung). Wir helfen Ihnen gerne und geben Ihnen nützliche Ratschläge.

Überregional bin ich als KFZ-Gutachter immer Einsatz. Auch außerhalb von Gelsenkirchen bin ich oft in:
Iserlohn, Hemer, Menden, Letmathe, Altena, Soest, Werl, Ense, Bielefeld, Münster, Bottrop, Recklinghausen, Düsseldorf, Wuppertal, Oberhausen, Köln, Solingen, Witten, Essen, Bochum, Remscheid, Euskirchen, Meschede,Warstein, Arnsberg, Welver, Möhnesee, Sundern, Olpe, Plettenberg, Lüdenscheid, Neuenrade, Neheim, Warendorf, Ahlen, Hamm, Bergkamen, Moers, Bestwig, Kamen, Lünen, Hagen, Halver, Schwerte, Holzwickede, Dortmund, Fröndenberg und Balve als Unfallgutachter unterwegs.

Fragen und Antworten
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