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Kaskogutachten
Kaskogutachten
Bei einem Kaskogutachten wird in Voll- und Teilkaskoschäden unterschieden. Wie bei einem Schadensgutachten benötige ich zunächst alle Informationen zum Unfallhergang. Im Anschluss überprüfe ich diese Schäden an Ihrem Fahrzeug. Es werden Fotos und Dokumentationen angefertigt.

Versicherungen benötigen für die Schadensregulierung ein Kaskogutachten bei einem selbstverursachten Unfall oder einen Schaden, für den niemand schuldig gemacht werden kann. Ein Kaskoschaden entsteht nicht nur durch einen einen Autounfall, dieser kann auch durch z.B. Unfälle mit Wildtieren, durch Hagel, Sturm oder Überschwemmung eintreten.
Folgende Punkte sind in einem Kaskogutachten benannt:
  • Reparaturkosten
  • Studenverrechnungss#tze
  • Kosten für Ersatzteile
  • Nebenkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwertes
  • Verbrinungskosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • mögliche Wermtminderung

Das Gutachten ist identisch zu den im Schadens- oder Haftlichgutachten genannten Faktoren. Lediglich der Kostentränger, der Verursacher und die Unfallschäden nicht indentisch sind.
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Kosten für ein Kaskogutachten Info
Dieser Punkt dient für Sie als Information über den Nutzen und die Funktion eines Kaksogutachtens bei einem Schaden oder Autounfall.

Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden muss der Kaskofall in der Regel vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt oder mit der Versicherung abgerechnet werden, da er durch eigenes Verschulden verursacht wurde.

Sollte ohne ein grob fahrlässiges Handeln ein Schaden vorhanden sein, wir in den meisten Fällen nur der Anteil der Selbstbeteiligung fällig. Kosten für einen Mietwagen während der Instandsetzung oder eine Wertminderung werden in der Regel nicht von der Versicherung gezahlt. Bei jedem Kasoschaden folgen Sie in jedem Fall den Anweisungen Ihrer Versicherung. Bei Fragen können können Sie sich gerne an mich werden. Als geprüfter KFZ-Sachversändiger helfe ich Ihnen gerne weiter.
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Ausnahmen:
Ausnahmen sind Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Im Kaskofall wird dieser Schaden von der Versicherung behoben. Sofern eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wird diese von der Versicherung bei Vandalismus, Diebstahl oder weiteren Delikten ohne direkte Anteilnahme in Anspruch genommen.

Sie zahlen für einen Schaden in egal welcher Höhe Ihren Anteil an Selbstbeteiligung, den Rest übernimmt Ihre Versicherung.
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Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert. Bei einem Vollkasko- oder einem Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie beispielsweise:
  • Selbstverschuldeter Unfall
  • Unfall mit Wild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Einbruch
  • Fahrerflucht
  • Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
Im Kaskoschadenfall müssen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz-Gutachten ist im Kasko-Schadensfall mit der Versicherung abzustimmen.
Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadensfall bereits vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz- Sachverständigen /  Kfz-Gutachter. Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung in  den meisten Fällen ausgeschlossen.
Sollten die Kosten für den freien Kfz-Gutachter ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter. Nach Erstellung des Gutachtens durch Ihre Versicherung, haben sie die Möglichkeit, durch mich das bereits erstellte Kfz-Gutachten Ihrer Versicherung überprüfen zu lassen. Die Kosten für eine Überprüfung tragen Sie allerdings immer selbst. Kommt es zu Differenzen rate ich zu einer Rechtsberatung.

Fragen und Antworten
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